Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Höhe und Antrag im Überblick

150 Tage Restanspruch, Stellungnahme, Businessplan: So erfüllst du die Voraussetzungen und stellst den Antrag richtig.

9 Min. Lesezeit

Gründer im Büro plant seine Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss

Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Den Gründungszuschuss erhältst du, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast, eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst, die Tragfähigkeit mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweist und deine fachliche Eignung darlegst. Den Antrag stellst du vor dem Start bei deiner Agentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Gefördert wird in zwei Phasen: sechs Monate in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate mit 300 Euro pro Monat. Das Geld soll Lebensunterhalt und soziale Absicherung in der Startphase sichern, nicht das Unternehmen selbst finanzieren.

Dieser Leitfaden fasst die Voraussetzungen nach dem Stand Oktober 2026 zusammen, zeigt dir den Ablauf des Antrags, ein Rechenbeispiel und typische Gründe für eine Ablehnung.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Er richtet sich an Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Die Rechtsgrundlage sind § 93 SGB III für die Voraussetzungen und § 94 SGB III für Dauer und Höhe.

Wichtig ist das Wort „kann“ im Gesetz. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kann die Agentur ablehnen, etwa wenn sie dich vorrangig in eine Anstellung vermitteln möchte. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.

Für wen sich die Förderung eignet

Besonders interessant ist die Förderung für Fachkräfte, die nach einem Jobverlust ein Vorhaben mit überschaubarem Kapitalbedarf starten wollen, etwa Beratung, Agenturdienstleistungen, Handwerk oder Coaching. Gerade Marketingprofis, Designerinnen und Entwickler können ihre Expertise schnell in ein Angebot überführen. Weniger geeignet ist sie für Gründungen, die erst nach vielen Monaten Entwicklung Umsatz bringen. Dort reicht der Förderzeitraum oft nicht aus, und andere Programme passen besser.

Gründungszuschuss Voraussetzungen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle gesetzlichen Voraussetzungen und wie du sie nachweist:

VoraussetzungWas das konkret bedeutetNachweis
Anspruch auf Arbeitslosengeld IDu beziehst ALG I bis zum Tag vor der GründungBewilligungsbescheid
Mindestens 150 Tage RestanspruchAm Tag der Gründung müssen noch 150 Tage ALG-Anspruch übrig seinAuskunft der Agentur
Hauptberufliche SelbstständigkeitDie Tätigkeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden und ist deine HaupterwerbsquelleGewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt
TragfähigkeitDas Vorhaben kann voraussichtlich deinen Lebensunterhalt sichernStellungnahme einer fachkundigen Stelle
Persönliche EignungDu hast die nötigen Kenntnisse und FähigkeitenLebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate
Keine SperrfristEs liegt keine Sperrzeit oder kein Ruhen des Anspruchs vorBescheid der Agentur
Keine Förderung in den letzten 24 MonatenDu wurdest nicht kürzlich schon für eine Gründung nach SGB III gefördertPrüfung durch die Agentur

Außerdem darfst du das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben. Ein nahtloser Wechsel von der Anstellung in die Selbstständigkeit ist nicht möglich, du musst mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen.

Sonderfall: Sperrzeit nach eigener Kündigung

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, erhält häufig eine Sperrzeit. Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch, und solange er ruht, wird kein Gründungszuschuss gezahlt. Zudem verkürzt die Sperrzeit deinen Restanspruch. Plane deshalb genau, ob du nach Ablauf noch über 150 Tage kommst.

Vorbereitung während des Arbeitslosengeldbezugs

Während du Arbeitslosengeld beziehst, darfst du deine Gründung vorbereiten, also Businessplan schreiben, Markt analysieren und Gespräche mit Partnern führen. Eine Nebentätigkeit ist unter 15 Wochenstunden erlaubt, muss aber gemeldet werden. Einkommen daraus wird oberhalb eines Freibetrags auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Schließe vor dem vereinbarten Gründungstag keine Verträge ab, die als Beginn der Selbstständigkeit gewertet werden könnten, sonst gefährdest du den Gründungszuschuss.

Beratungsgespräch zu Businessplan und Gründungszuschuss am Tisch
Foto: Carrie Allen / Unsplash

Höhe und Dauer: Was du bekommst

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:

  • Phase 1 (6 Monate): Betrag deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung.
  • Phase 2 (9 Monate): 300 Euro monatlich, wenn du deine Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen belegst. Auch diese Phase ist eine Ermessensleistung.

Rechenbeispiel

Angenommen, eine Grafikdesignerin bezieht 1.600 Euro Arbeitslosengeld im Monat und hat noch 240 Tage Restanspruch. Sie macht sich als Freelancerin selbstständig.

PhaseRechnungBetrag
Phase 16 × (1.600 + 300 Euro)11.400 Euro
Phase 29 × 300 Euro2.700 Euro
Gesamt bei voller Förderung14.100 Euro

Unterlagen für die zweite Phase

Für die Verlängerung musst du zeigen, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist. Geeignet sind zum Beispiel Rechnungen, eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, Auftragsbestätigungen oder Kontoauszüge. Hat die Agentur begründete Zweifel, kann sie erneut eine fachkundige Stellungnahme verlangen. Ohne erfolgreichen Antrag endet der Gründungszuschuss nach sechs Monaten.

Beachte: Die sechs Monate der ersten Phase werden auf deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Scheitert die Gründung, steht dir später entsprechend weniger Arbeitslosengeld zu.

Die fachkundige Stellungnahme: So überzeugst du

Den Nachweis der Tragfähigkeit erbringst du mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberater solche Stellungnahmen aus. Ob dafür Gebühren anfallen, hängt von der Stelle ab.

Für die Stellungnahme brauchst du in der Regel:

  • einen Businessplan mit Geschäftsidee, Zielgruppe, Wettbewerb und Marketing
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
  • einen Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen

Der Businessplan entscheidet über die Stellungnahme und damit indirekt über den Gründungszuschuss. Was hineingehört, zeigt unser Beitrag zum Inhalt eines Businessplans. Viele Kammern bieten Merkblätter und Beratungen an, zum Beispiel die IHK Fulda zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

Der Marketingteil wird oft unterschätzt

Gutachter wollen sehen, wie du an Kunden kommst. Ein Satz wie „Ich werbe über Social Media“ reicht nicht. Beschreibe Kanäle, Budget, erwartete Anfragen und Abschlussquoten. Wie das mit wenig Geld funktioniert, zeigt der Beitrag zu Go-to-Market mit kleinem Budget.

Praxisbeispiel: Marketingteil für eine Freelancerin

Angenommen, eine Online-Marketing-Managerin will sich als Beraterin für Handwerksbetriebe selbstständig machen. Im Businessplan plant sie drei Akquisewege: ihr bestehendes LinkedIn-Netzwerk, Vorträge bei der regionalen Handwerkskammer und Empfehlungen von zwei früheren Arbeitgebern.

Sie rechnet konservativ: 20 Erstgespräche pro Quartal, davon 25 Prozent Abschlüsse, also fünf Kunden mit durchschnittlich 3.000 Euro Projektvolumen. Das ergibt 15.000 Euro Umsatz pro Quartal. Abzüglich Kosten für Software, Versicherungen und Fahrten bleibt ein Gewinn, der ihren Lebensunterhalt voraussichtlich deckt. Genau diese Nachvollziehbarkeit erwarten Gutachter, wenn sie die Tragfähigkeit für den Gründungszuschuss bewerten.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

  1. Arbeitslos melden: Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld.
  2. Gründungsabsicht ansprechen: Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft und frage nach den Antragsunterlagen.
  3. Restanspruch prüfen: Lass dir bestätigen, wie viele Tage Anspruch du am geplanten Gründungstag noch hast.
  4. Businessplan erstellen: Erarbeite Konzept, Finanzplan und Marketingplan. Ein Gründungscoaching kann helfen.
  5. Stellungnahme einholen: Reiche deinen Plan bei einer fachkundigen Stelle ein und plane einige Wochen Bearbeitungszeit ein.
  6. Antrag einreichen: Gib Antrag und Unterlagen vor dem Start der Selbstständigkeit bei der Agentur ab.
  7. Gewerbe oder freien Beruf anmelden: Melde die Tätigkeit erst zum vereinbarten Gründungsdatum an. Ob du als Einzelunternehmen startest oder eine Gesellschaft gründest, klärt der Beitrag UG oder GmbH gründen.
  8. Phase 2 beantragen: Beantrage gegen Ende der ersten sechs Monate die Verlängerung und belege deine Geschäftstätigkeit.

Realistischer Zeitplan

Plane für den Gründungszuschuss genug Vorlauf ein. Ein typischer Ablauf kann so aussehen (Beispiel, die Dauer hängt von Agentur und fachkundiger Stelle ab):

ZeitpunktAufgabe
Woche 1Arbeitslosmeldung, Gespräch zur Gründungsabsicht, Restanspruch klären
Woche 2 bis 5Businessplan, Finanzplan und Marketingkonzept erstellen
Woche 6 bis 8Stellungnahme der fachkundigen Stelle einholen
Woche 8 bis 9Antrag einreichen, Entscheidung abwarten
GründungstagGewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden

Rechne rückwärts: Am Gründungstag müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch bestehen. Bei einem Gesamtanspruch von zwölf Monaten bleibt dir damit nur ein begrenztes Zeitfenster.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Vermittlungsvorrang: Die Agentur sieht gute Chancen, dich schnell in eine Anstellung zu vermitteln.
  • Zu wenig Restanspruch: Am Gründungstag liegen weniger als 150 Tage vor, etwa wegen einer Sperrzeit.
  • Gründung vor dem Antrag: Wer schon gegründet hat, ist nicht mehr arbeitslos und kann nicht mehr gefördert werden.
  • Schwacher Businessplan: Unrealistische Umsätze oder fehlende Marktanalyse führen zu einer negativen Stellungnahme.
  • Nebenberufliche Gründung: Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Widerspruch richtig begründen

Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründe ihn sachlich und ergänze gegebenenfalls Unterlagen. Hilfreich sind konkrete Belege, etwa Absichtserklärungen erster Kunden, eine positive zweite Stellungnahme oder Nachweise, dass eine Vermittlung in deinem Beruf schwierig ist. Weil der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, prüft die Agentur vor allem, ob sie ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Bei komplexen Fällen kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht sinnvoll sein.

Sozialversicherung und Steuern während der Förderung

Mit der Gründung endet deine Versicherung über die Agentur für Arbeit. Die 300 Euro aus dem Gründungszuschuss sollen genau diese Lücke teilweise schließen. Folgende Punkte solltest du vor dem Start klären:

  • Krankenversicherung: Du versicherst dich freiwillig gesetzlich oder privat. Die Beiträge richten sich in der gesetzlichen Kasse nach deinem Einkommen.
  • Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich auf Antrag freiwillig weiterversichern. Dafür gilt eine Frist nach Aufnahme der Selbstständigkeit, informiere dich frühzeitig bei der Agentur.
  • Rentenversicherung: Für die meisten Selbstständigen ist sie freiwillig, einige Berufsgruppen sind jedoch pflichtversichert.
  • Steuern: Der Gründungszuschuss gilt als steuerfreie Leistung nach dem SGB III. Kläre die Details für deine Situation mit einer Steuerberatung.

Alternativen und Ergänzungen zum Gründungszuschuss

Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, gibt es andere Wege. Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II bezieht, kann beim Jobcenter unter Umständen Einstiegsgeld beantragen. Für innovative Gründungen aus Hochschulen kommt das EXIST-Programm infrage. Einen Überblick über weitere Programme liefert unser Beitrag zur Startup-Förderung.

Ergänzend können Gründer bei der Agentur für Arbeit nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fragen, mit dem sich unter Umständen ein Gründungscoaching finanzieren lässt. Auch Förderkredite der KfW oder der Länderförderbanken lassen sich mit dem Gründungszuschuss kombinieren.

Prüfe außerdem regionale Angebote. Viele Bundesländer, Kommunen und Wirtschaftsförderungen bieten Gründungsberatung, Mentoring-Programme oder kleine Zuschüsse an. Die Konditionen ändern sich häufig, deshalb lohnt sich vor der Planung ein aktueller Blick in die Förderdatenbanken von Bund und Land sowie ein Gespräch mit der örtlichen Kammer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung sind ALG-I-Bezug, mindestens 150 Tage Restanspruch und eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Die Tragfähigkeit weist du mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach.
  • Gefördert werden sechs Monate ALG plus 300 Euro, danach optional neun Monate je 300 Euro.
  • Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Ein überzeugender Businessplan mit konkretem Marketingteil ist der wichtigste Erfolgsfaktor.

Dein nächster Schritt: Kläre mit deiner Agentur für Arbeit deinen Restanspruch und vereinbare einen Termin zur Gründungsabsicht, bevor du irgendetwas anmeldest. Parallel beginnst du mit dem Businessplan. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss?

Du musst Arbeitslosengeld I beziehen und am Gründungstag noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein. Außerdem weist du die Tragfähigkeit mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach und legst deine fachliche Eignung dar. Den Antrag stellst du vor der Gründung. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In den ersten sechs Monaten erhältst du den Betrag deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. Danach kann die Agentur für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zahlen, wenn du deine Geschäftstätigkeit belegst. Bei 1.600 Euro Arbeitslosengeld ergeben sich bei voller Förderung insgesamt 14.100 Euro.

Kann ich den Gründungszuschuss nach einer eigenen Kündigung bekommen?

Grundsätzlich ja, aber eine eigene Kündigung führt häufig zu einer Sperrzeit. Solange der Anspruch ruht, wird nicht gefördert, und die Sperrzeit verkürzt den Restanspruch. Du musst nach Ablauf der Sperrzeit also noch mindestens 150 Tage Anspruch haben. Rechne das vor der Kündigung genau durch und lass dich bei Unsicherheit beraten.

Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?

Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberater Stellungnahmen aus. Du reichst dort deinen Businessplan mit Finanzplanung und Lebenslauf ein. Ob Kosten entstehen und wie lange die Prüfung dauert, hängt von der jeweiligen Stelle ab.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Zuschuss ist kein Darlehen und muss bei ordnungsgemäßer Nutzung nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückforderung droht aber, wenn du falsche Angaben gemacht hast oder die Selbstständigkeit frühzeitig aufgibst und das nicht meldest. Teile Änderungen deshalb sofort der Agentur für Arbeit mit. Bedenke außerdem, dass die erste Phase deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld verringert.

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